Brutto-Netto-Rechner Österreich 2026
Berechnen Sie Ihren Nettobezug inklusive 13. und 14. Gehalt – mit dem Lohnsteuertarif 2026, den aktuellen Sozialversicherungswerten (ASVG) und der begünstigten Besteuerung von Sonderzahlungen nach § 67 EStG. Werte zuletzt geprüft am 2026-07-04.
Ihre Angaben
Laufender Bezug ohne Sonderzahlungen, z. B. 3.000 oder 3.000,50.
Je in Höhe eines Monatsbezugs – der kollektivvertragliche Regelfall in Österreich.
In Wien beträgt der Wohnbauförderungsbeitrag ab 2026 0,75 % statt 0,50 % (Dienstnehmeranteil).
Geschätzter Nettobezug (laufender Monat)
2.175,66 €pro Monat
zuzüglich je 2.357,23 € netto für das 13. und 14. Gehalt
- Netto: 30.822,34 € (73,4 %)
- Steuern (Streifen): 3.648,26 € (8,7 %)
- Sozialabgaben (Punkte): 7.529,40 € (17,9 %)
| Brutto | 3.000,00 € |
|---|---|
| Sozialversicherung (KV, PV, ALV, AK, WF) | − 542,10 € |
| Lohnsteuer (nach Verkehrsabsetzbetrag) | − 282,24 € |
| Netto | 2.175,66 € |
| Brutto | 3.000,00 € |
|---|---|
| Sozialversicherung (KV, PV, ALV – ohne AK/WF) | − 512,10 € |
| Feste Steuer nach § 67 EStG (620 € frei, dann 6 %) | − 130,68 € |
| Netto je Sonderzahlung | 2.357,23 € |
Sonderzahlungen werden innerhalb des Jahressechstels begünstigt besteuert – deshalb bleibt vom Urlaubs- und Weihnachtsgeld deutlich mehr übrig als von einem normalen Monatsgehalt.
| Jahresbrutto gesamt | 42.000,00 € |
|---|---|
| Sozialversicherung gesamt | − 7.529,40 € |
| Lohnsteuer gesamt | − 3.648,26 € |
| Jahresnetto | 30.822,34 € |
Annahmen dieser Berechnung
- Beitragsgruppe Angestellte (ASVG); Arbeiter haben 2026 identische DN-Sätze, abweichende Gruppen (Lehrlinge, freie DN, Beamte) sind nicht abgebildet.
- 13. und 14. Gehalt je in Höhe eines laufenden Monatsbezugs (kollektivvertraglicher Regelfall); abweichende oder fehlende Sonderzahlungen über die Option steuerbar.
- Verkehrsabsetzbetrag 496 € plus einkommensabhängiger Zuschlag (bis 804 €, einschleifend bis 30.259 €) automatisch berücksichtigt; der erhöhte VAB (853 €, setzt Pendlerpauschalen-Anspruch voraus) ist nicht abgebildet.
- Pendlerpauschale/Pendlereuro = 0; Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag = nein; Familienbonus Plus = 0; Sachbezüge, Freibetragsbescheide und Negativsteuer/SV-Rückerstattung sind nicht abgebildet.
- Die ALV-Staffel bei geringem Einkommen wird je Sonderzahlung anhand deren Höhe angewendet.
- Interne Rechnung in ganzen Cent, kaufmännische Rundung je Beitrag und Monat; Abweichungen zur Lohnverrechnung im Cent-Bereich möglich.
Hinweis: Die Berechnung dient der unverbindlichen Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuer-, Rechts-, Lohnabrechnungs- oder Sozialversicherungsberatung.
So funktioniert das System in Österreich
In Österreich werden vom Bruttolohn zunächst die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen: Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung sowie Arbeiterkammerumlage und Wohnbauförderungsbeitrag – 2026 zusammen 18,07 % des Dienstnehmeranteils, gedeckelt durch die Höchstbeitragsgrundlage von 6.930 € pro Monat. Bei geringen Einkommen sinkt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung gestaffelt bis auf 0 %.
Auf die verbleibende Bemessungsgrundlage wird die Lohnsteuer nach dem progressiven Stufentarif erhoben (2026: 0 % bis 13.539 €, dann 20 %, 30 %, 40 %, 48 %, 50 % und 55 % ab 1 Mio. €). Der Verkehrsabsetzbetrag von 496 € – bei niedrigen Einkommen erhöht um einen Zuschlag von bis zu 804 € – mindert die Steuer direkt und steht jeder aktiven Arbeitnehmerin und jedem Arbeitnehmer zu.
Die Besonderheit sind das 13. und 14. Gehalt (Urlaubs- und Weihnachtsgeld): Diese Sonderzahlungen haben eine eigene SV-Höchstbeitragsgrundlage (13.860 € pro Jahr) und werden innerhalb des Jahressechstels begünstigt besteuert – nach einem Freibetrag von 620 € zunächst mit nur 6 %. Deshalb bleibt vom Urlaubs- und Weihnachtsgeld netto deutlich mehr übrig als von einem normalen Monatsgehalt, und das Jahresnetto unterscheidet sich spürbar von einer einfachen Hochrechnung des Monatsnettos.
Was der Rechner nicht abbildet
Pendlerpauschale und Pendlereuro, Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag, Familienbonus Plus, Sachbezüge, Freibetragsbescheide, die Negativsteuer (SV-Rückerstattung) sowie Sonderfälle wie Lehrlinge, freie Dienstnehmer und geringfügige Beschäftigung. Details, Rechenweg und Rundungsregeln stehen auf der Methodikseite, jede gesetzliche Zahl mit Fundstelle auf der Quellenseite.
Weiterführend
- Stundenlohn berechnen (funktioniert auch mit 14 Gehältern)
- Brutto-Netto-Rechner Deutschland
- Alle amtlichen Quellen