Steuern
- Lohnsteuer nach dem Einkommensteuertarif 2026 (§ 32a EStG), Grundfreibetrag 12.348 €.
- Solidaritätszuschlag 5,5 % – fällt 2026 erst oberhalb einer Freigrenze von 20.350 € Lohnsteuer (Grundtarif) an und betrifft damit nur höhere Einkommen.
- Kirchensteuer 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 % der Lohnsteuer – nur für Kirchenmitglieder.