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Lohn in der Schweiz: Brutto und Netto

Die Nettolohn-Schätzung für die Schweiz ist in Vorbereitung. Wegen der starken kantonalen Unterschiede (Steuern, BVG-Lösungen, Krankenkassenprämien außerhalb des Lohnabzugs) wird sie ausdrücklich als Schätzung gekennzeichnet sein. Wir veröffentlichen sie erst nach Prüfung gegen offizielle Referenzwerte.

So funktionieren Lohnabzüge in der Schweiz

Vom Bruttolohn werden Beiträge an AHV/IV/EO (Alters-, Invaliden- und Erwerbsersatzversicherung), die Arbeitslosenversicherung (ALV), die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) sowie die berufliche Vorsorge (BVG, „Pensionskasse“) abgezogen. Die BVG-Beiträge hängen von Alter, Lohnhöhe und der konkreten Pensionskassenlösung des Arbeitgebers ab.

Die Einkommenssteuer wird – anders als in Deutschland und Österreich – bei Ansässigen in der Regel nicht direkt vom Lohn abgezogen, sondern separat veranlagt (Bund, Kanton, Gemeinde). Nur bestimmte Gruppen, etwa viele ausländische Arbeitskräfte ohne Niederlassungsbewilligung, unterliegen der Quellensteuer. Auch die Krankenkassenprämie läuft nicht über den Lohn, gehört aber ins persönliche Budget.

Geplanter Funktionsumfang

  • Schätzung der Sozialabzüge (AHV/IV/EO, ALV, NBU, BVG-Bandbreiten) mit amtlichen Sätzen
  • Klar gekennzeichnete Bandbreiten statt scheingenauer Einzelwerte
  • Hinweis auf separat anfallende Steuern und Krankenkassenprämien

Bis dahin

  • Der Stundenlohn-Rechner funktioniert auch mit CHF-Beträgen (reine Umrechnung).
  • Offizielle Informationen: Bundesamt für Sozialversicherungen (bsv.admin.ch) und Eidgenössische Steuerverwaltung (estv.admin.ch).