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Brutto-Netto-Rechner Deutschland 2026

Berechnen Sie, wie viel Netto von Ihrem Bruttogehalt übrig bleibt – mit Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und den Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung nach den amtlichen Werten für 2026. Werte zuletzt geprüft am 2026-07-04.

Ihre Angaben

Deutsches Zahlenformat, z. B. 4.000 oder 4.000,50.

Zeitraum

Steuerklassen V und VI sowie das Faktorverfahren werden derzeit nicht unterstützt.

Relevant für Kirchensteuersatz und Pflegeversicherung (Sachsen).

Kirchensteuer

Wirkt nur auf Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, z. B. 0,5 oder 1,0.

Pflegeversicherung

Dann gilt der Kinderlosenzuschlag von +0,6 Prozentpunkten.

Voreingestellt ist der amtliche Durchschnitt 2026 (2,9 %).

Sonderfälle

Deaktivieren z. B. bei bestimmten berufsständisch Versorgten – die Vorsorgepauschale wird entsprechend angepasst.

Geschätzter Nettolohn

2.609,17 €pro Monat

entspricht 31.310,00 € pro Jahr bei 48.000,00 € Jahresbrutto (Abzugsquote 34,8 %)

  • Netto: 31.310,00 € (0,7 %)
  • Steuern (Streifen): 6.250,00 € (0,1 %)
  • Sozialabgaben (Punkte): 10.440,00 € (0,2 %)
Abzüge pro Monat und Jahr
PositionMonatJahr
Lohnsteuer520,83 €6.250,00 €
Solidaritätszuschlag0,00 €0,00 €
Kirchensteuer0,00 €0,00 €
Rentenversicherung372,00 €4.464,00 €
Arbeitslosenversicherung52,00 €624,00 €
Krankenversicherung350,00 €4.200,00 €
Pflegeversicherung96,00 €1.152,00 €
Netto2.609,17 €31.310,00 €
  • Die Berechnung dient der unverbindlichen Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuer-, Rechts-, Lohnabrechnungs- oder Sozialversicherungsberatung.
  • Nicht unterstützt: Steuerklassen V/VI, Faktorverfahren, private Krankenversicherung, individuelle ELStAM-Freibeträge, Beamte, Selbstständige, Minijobs, Gleitzone/Midijobs, Grenzgänger, Kurzarbeit, Mehrfachbeschäftigung, sonstige Bezüge (z. B. Einmalzahlungen) und Versorgungsbezüge.
Annahmen dieser Berechnung
  • Gesetzliche Krankenversicherung mit Zusatzbeitrag 2,9 % (Standardwert: durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026 von 2,9 %).
  • Lohnsteuerabzug für laufenden Arbeitslohn nach § 39b EStG mit Vorsorgepauschale, Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €) und Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €); Kinderfreibeträge wirken nur auf Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
  • Jahresbetrachtung: Monatswerte sind der zwölfte Teil der Jahreswerte. Reale Monatsabrechnungen können centgenau abweichen.
  • Pflegeversicherung: effektiver Arbeitnehmersatz 2,4 %.

Hinweis: Die Berechnung dient der unverbindlichen Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuer-, Rechts-, Lohnabrechnungs- oder Sozialversicherungsberatung.

So rechnet der Rechner

Grundlage ist der Einkommensteuertarif 2026 nach § 32a EStG mit einem Grundfreibetrag von 12.348 €. Vom Jahresbrutto werden – wie im amtlichen Lohnsteuerverfahren – der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €), der Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €), bei Steuerklasse II der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (4.260 €) sowie die Vorsorgepauschale auf Basis Ihrer tatsächlichen Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Bei Steuerklasse III wird das Splittingverfahren angewendet.

Die Sozialversicherungsbeiträge werden mit den Beitragssätzen und Beitragsbemessungsgrenzen 2026 berechnet: Renten- und Arbeitslosenversicherung bis 101.400 € Jahresbrutto, Kranken- und Pflegeversicherung bis 69.750 €. Details, Rundungsregeln und alle Grenzen unserer Berechnung finden Sie auf der Methodikseite, jede Zahl mit Fundstelle auf der Quellenseite.

Was der Rechner nicht abbildet

  • Steuerklassen V und VI sowie das Faktorverfahren
  • Private Krankenversicherung und freiwillige GKV-Besonderheiten
  • Individuelle ELStAM-Freibeträge (z. B. Fahrtkosten, Behinderten-Pauschbetrag)
  • Minijobs, Midijobs (Übergangsbereich), Werkstudenten, Beamte, Grenzgänger
  • Sonstige Bezüge (Einmalzahlungen wie Boni, Abfindungen) und geldwerte Vorteile
  • Cent-genaue Nachbildung aller Rundungsschritte des amtlichen Programmablaufplans

Häufige Fragen

Wie genau ist der Brutto-Netto-Rechner?
Der Rechner verwendet den Einkommensteuertarif 2026 (§ 32a EStG), die Pauschalen des amtlichen Programmablaufplans (Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Sonderausgaben-Pauschbetrag, Vorsorgepauschale) sowie die amtlichen Sozialversicherungswerte 2026. Das Ergebnis ist eine Orientierung: Die tatsächliche Lohnabrechnung kann durch Cent-Rundungen des amtlichen Verfahrens, individuelle Freibeträge oder Besonderheiten Ihres Arbeitgebers geringfügig abweichen.
Welche Steuerklassen werden unterstützt?
Unterstützt werden die Steuerklassen I, II, III und IV. Die Steuerklassen V und VI sowie das Faktorverfahren sind noch nicht abgebildet – der Rechner weist Sie darauf hin, statt falsche Werte zu liefern.
Was ist der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung?
Jede gesetzliche Krankenkasse erhebt neben dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Der amtliche durchschnittliche Zusatzbeitragssatz beträgt 2026 2,9 %. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen ihn je zur Hälfte. Den Satz Ihrer Kasse können Sie im Rechner anpassen.
Warum zahle ich 2026 (k)einen Solidaritätszuschlag?
Der Solidaritätszuschlag fällt nur an, wenn die Lohnsteuer die Freigrenze übersteigt (2026: 20.350 € im Grundtarif bzw. 40.700 € bei Steuerklasse III). Das betrifft nur höhere Einkommen; in einer Milderungszone steigt der Zuschlag zudem gleitend an.
Wie wirken Kinderfreibeträge im Rechner?
Beim Lohnsteuerabzug mindern Kinderfreibeträge nicht die Lohnsteuer selbst, sondern nur die Bemessungsgrundlage für Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Genau so bildet es der Rechner ab. Außerdem senken Kinder unter 25 Jahren den Beitragssatz zur Pflegeversicherung.
Werden meine Eingaben gespeichert?
Nein. Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser. Es werden keine Gehaltsdaten an einen Server gesendet, nicht in der URL abgelegt und weder in Cookies noch im LocalStorage gespeichert.
Gilt der Rechner auch für Minijobs oder privat Versicherte?
Nein. Minijobs, Midijobs (Übergangsbereich), privat Krankenversicherte, Beamte und Grenzgänger folgen eigenen Regeln und werden derzeit nicht unterstützt. Der Rechner weist bei niedrigen Einkommen ausdrücklich darauf hin.

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